Frage an Till Steffen bezüglich Verkehr

Till Steffen im Niendorfer Gehege bei einer Fahrradtour
Till Steffen
Bündnis 90/Die Grünen
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Frage von Hartmut Dr. H. •

Frage an Till Steffen von Hartmut Dr. H. bezüglich Verkehr

Sehr geehrter Herr Steffen,

seit Jahren beobachte ich, dass die Markthändler vom Isemarkt und dem Turmweg ihre bis zu 8 Meter langen Verkaufswagen am Ende der Markttage rund um den Innocentia-Park abstellen. Sie nehmen dort den Anwohnern die Parkflächen weg und sind zudem - häufig mit Graffitti beschmiert - ein schrecklicher Anblick.Verkehrsrechtlich ist dagegen nicht vorzugehen. Das zu verbieten, geht nur über die Marktordnungen. In diesen ist wohl vorgesehen, dass die Wagen nicht auf der Isestr. oder dem Turmweg nach Ende des Marktes verbleiben dürfen. Dies sollte aber auf die gesamte Innenstadt ausgedehnt werden.Ich habe das bezirksamt mehrfach ergebnislos auf das Problem angesprochen. Auch die Marktverkäufer habe ich vergeblich versucht zu überzeugen, vor allem den aus Ludwigslust, der sehr agressiv reagiert hat.
Wie ist ihre Haltung dazu? Bitte sprechen Sie darüber auch mit den Abgeordneten der Grünen für Eppendorf, Harvestehude und Eimsbüttel.

Mit Dank im Voraus und freundlichen Grüßen,
Hartmut Heede

Till Steffen im Niendorfer Gehege bei einer Fahrradtour
Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr Heede,

ich fürchte, dass man in dieser Sache nicht sehr viel Handlungsmöglichkeiten hat. Das Straßenverkehrsrecht ist in der Hinsicht sehr strikt: Eine zum Parken gewidmete Fläche steht allen VerkehrsteilnehmerInnen gleichermaßen zur Verfügung. Davon gibt es nur ganz enge Ausnahmen. So ist das nächtliche Parken von LKW in Wohngebieten nicht zugelassen. Ausnahmen gibt es ansonsten nur im Hinblick auf Behinderte und wenn man ein Bewohnerparken einrichten würde. Letzteres wäre für Ihr Anliegen zwar auch eine Lösung, bedeutet aber eine weit darüber hinaus gehende Regelung. In aller Regel wird eine solche Regelung in Betracht gezogen, wenn der Parkdruck von außen ein generelles Problem ist (Beispiele: Nähe zum Flughafen, St. Pauli).

Ich hielte eine Regelung über die Marktordnung für nicht zulässig. Diese soll das Geschehen direkt an der Marktfläche regeln, kann jedoch nicht für ein Problem herangezogen werden, das sich mehrere Blocks entfernt abspielt. Hier dürfte das bewusst strenge Straßenverkehrsrecht Vorrang genießen.

Ich hoffe, Ihnen mit der Antwort zumindest ein bisschen weiter geholfen zu haben.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Till Steffen

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