Denken Sie, dass nach der Einführung der Impfpflicht die 2G- und 3G-Regelungen weiter bestehen bleiben sollten? Diese sind ja auch geeignet, Menschen mit unzureichendem Impfstatus erkennbar zu machen.

Timon Gremmels
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Frage von Kamilla M. •

Denken Sie, dass nach der Einführung der Impfpflicht die 2G- und 3G-Regelungen weiter bestehen bleiben sollten? Diese sind ja auch geeignet, Menschen mit unzureichendem Impfstatus erkennbar zu machen.

Diesen unzureichenden Impfstatus könnte dann der Arbeitgeber oder eine andere Kontakt- oder Kontroll-Person den Behörden melden und auf diese Weise könnte man sich dann auch ein Impfregister sparen.

Timon Gremmels
Antwort von
SPD

Da die Entscheidung für oder gegen die Einführung einer allgemeinen Impfpflicht eine schwierige Gewissensentscheidung eines/einer jeden Abgeordneten ist, soll im Bundestag nicht per Gesetzesentwürfe der Fraktionen, oder gar der Regierung diskutiert und beschlossen werden, sondern aus der Mitte der Bundestagsabgeordneten heraus entschieden werden (sog. Gruppenanträge).

Die Bundesregierung wird keinen eigenen Gesetzentwurf zu dieser Frage vorlegen. Die Gesetzentwürfe hierzu werden die Bundestagsabgeordneten unabhängig ihrer Partei- und Fraktionszugehörigkeit eigenständig erarbeiten. Dieses Vorgehen ermöglicht den Bundestagsabgeordneten unabhängig zu entscheiden. Dieses Vorgehen stellt sicher, dass es sich bei dieser Entscheidung um eine Gewissensentscheidung handelt.

Aktuell beginnen sich die Bundestagsabgeordneten zu Gruppen mit gemeinsamen Positionen zusammenzufinden und entsprechende Anträge zu formulieren. Ich werde mich nach einer Orientierungsdebatte im Deutschen Bundestag zu diesem Thema in der letzten Januarwoche abschließend positionieren.

Dabei werde ich die einzelnen Antrags- bzw. Gesetzentwürfe sehr genau ansehen und unter Berücksichtigung der unterschiedlichsten Aspekte entscheiden und mit den Vorteilen einer möglichen allgemeinen Impfpflicht gewissenhaft abwägen.

Ob nach einer möglichen Einführung einer allgemeinen Impfpflicht die 2G und 3G Regelungen weiter bestehen bleiben sollten hängt von der Situation der Lage ab und liegt in der Entscheidungsbefugnis der Bundesländer. In einer Sitzung der Bund-Länder-Runde müsste nach einer möglichen Einführung einer allgemeinen Impfpflicht unter Beurteilung der Lage darüber entschieden werden.