Martinsumzüge sind nach der aktuellen Rechtsverordnung theoretisch möglich, aber praktisch kaum umsetzbar. Wird es für diese Art von Veranstaltungen noch Nachjustierungen geben?

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Frage von Stefanie R. •

Martinsumzüge sind nach der aktuellen Rechtsverordnung theoretisch möglich, aber praktisch kaum umsetzbar. Wird es für diese Art von Veranstaltungen noch Nachjustierungen geben?

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Sehr geehrte Frau R.,

vielen Dank für Ihre Anfrage. 

Die saarländische Landesregierung hat mit Blick auf die Corona-Maßnahmen vor allem auch Kinder und Familien im Blick. Deswegen soll es ab dem 29. Oktober aufgrund der erfreulichen Entwicklung der Fallzahlen und der guten Impfquote im Saarland für Veranstaltungen unter freiem Himmel keine coronabedingten Beschränkungen mehr geben. Auch die Einhaltung der 3G-Regel wird dann nicht mehr erforderlich sein.

Damit stehen auch der Durchführung der von Ihnen angefragten Martinsumzüge, aber auch von Weihnachtsmärkten keine coronabedingten Hindernisse mehr im Weg.

Herzliche Grüße 

Ihr Tobias Hans

 

 

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