Frage an Tobias Pflüger bezüglich Recht

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Tobias Pflüger
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Frage von Daniel R. •

Frage an Tobias Pflüger von Daniel R. bezüglich Recht

Guten Tag Herr Pflüger,

ich habe gelesen dass unsere Regierung konkrete Pläne zum Thema automatische Gesichtserkennung, Auswertung und Analysen in digitaler Form plant.

Wie positionieren Sie sich zur automatischer Gesichtserkennung? Staaten wie San Francisco verbieten das bereits da hier enorme Gefahren bestehen. Würden sie dagegen stimmen, wenn die Gesichtserkennung im Bundestag beschlossen werden soll?

Neugierige Grüße

D. R.

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Antwort von
DIE LINKE

Sehr geehrter Herr R.,

Die LINKE fordert ein Verbot von biometrischer Massenüberwachung, und unterstützt die Bürgerinitiativen, die einen entsprechenden Vorstoß im Europäischen Parlament durchsetzen wollen. Die Bundesregierung muss den Sicherheitsbehörden die Nutzung von biometrischen Daten verbieten und den Missbrauch von Daten durch Unternehmen, wie im aktuellen Fall von Clearview AI unterbinden.

Sollte es im Bundestag zu einer Abstimmung über den Einsatz von automatischer Gesichtserkennung kommen, werde ich selbstverständlich dagegen stimmen.

Biometrischen Daten, bspw. Daten über Gesichter, Augen oder die eigene Stimme müssen besonders geschützt werden, da diese Merkmale nicht veränderbar sind und das Missbrauchspotential entsprechend hoch ist.

In Deutschland wird die biometrische Gesichtserkennung bereits in einem erschreckendem Ausmaß eingesetzt. Sie wird zunehmend zum Standardinstrument von Strafverfolgung. Das BKA speichert immer mehr Porträts in die Datenbanken, die auch immer häufiger genutzt wird, wie aus einer Anfrage der LINKEN im Bundestag aus 2020 hervorgeht.

Ein Gesetzesentwurf aus dem Innenministerium auf dessen Grundlage Horst Seehofer, rund 150 Bahnhöfen und Flughäfen mit einer Gesichtserkennungssoftware zu überwachen plant, liegt derzeit lediglich auf Eis.

Anlasslose Überwachungen sind grundsätzlich aufgrund ihren tiefen Eingriff in die Privatsphäre abzulehnen, sie zielen obendrein auch noch auf eine breite Masse an Menschen. Die dabei entstehende Datenmenge ist nur mit dem Einsatz von Software, die auf künstlicher Intelligenz beruht, auswertbar. Die Algorithmen dieser Software basieren aber darauf Menschen zu kategorisieren und mit Wahrscheinlichkeiten zu spielen. Sie sind daher inhärent vorurteilsbehaftet.

Mit freundlichen Grüßen

Tobias Pflüger