Die von Ihnen angesprochene sogenannte Chatkontrolle betrifft ein Verordnungsvorhaben auf Ebene der Europäischen Union. Als Mitglied des Berliner Abgeordnetenhauses liegt dieses Thema außerhalb meines unmittelbaren fachpolitischen Zuständigkeitsbereichs.
Die von Ihnen angesprochenen Änderungen des Informationsfreiheitsrechts betreffen ein Gesetzgebungsvorhaben auf Bundesebene. Als Mitglied des Berliner Abgeordnetenhauses habe ich auf die entsprechenden bundesgesetzlichen Regelungen keinen unmittelbaren Einfluss.
Als Mitglied des Berliner Abgeordnetenhauses habe ich auf die bundesgesetzlichen Regelungen keinen unmittelbaren Einfluss und kann daher zu den konkreten Entscheidungen im Rahmen dieses Gesetzgebungsverfahrens keine belastbare Auskunft geben.
Das von Ihnen angesprochene Anliegen wird auf Bundesebene entschieden. Als Mitglied des Berliner Abgeordnetenhauses habe ich auf die entsprechenden gesetzlichen Regelungen keinen Einfluss.
Die von Ihnen angesprochene Reform des Behindertengleichstellungsgesetzes wird auf Bundesebene beraten und entschieden. Als Mitglied des Berliner Abgeordnetenhauses habe ich auf dieses Gesetzgebungsverfahren keinen Einfluss.
Die von Ihnen angesprochenen Fragen zum weiteren Umgang mit dem SEZ sowie zu den damit verbundenen Planungen fallen nicht in meinen fachpolitischen Zuständigkeitsbereich.
