Frage an Ute Vogt bezüglich Wirtschaft

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Ute Vogt
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Frage von Jonas B. •

Frage an Ute Vogt von Jonas B. bezüglich Wirtschaft

Sehr geehrte Fr. Vogt,

da ich in letzter Zeit immer wieder Drohbriefe von dem ´ARD ZDF Deutschlandradio´ bekomme in denen behauptet wird ich wäre verpflichtet für einen von mir nicht bestellten Service dauerhaft Geld zu bezahlen und das mein Leben lang, wollte ich mich diesbezüglich bei meinem Bundestagsabgeordneten informieren.
Meine Fragen an Sie:

Haben Sie diese Gebühr mitzuverantworten?
Falls ja: Was ist der Grund für diese Zwangsabgabe und wieso benötigt die Institution ´ARD ZDF Deutschlandradio´ mehr als 700Mio Euro im Monat?
Falls nein: Was tun Sie um diese Zwangsabgabe wieder abzuschaffen? Wer hat diese Zwangsabgabe veranlasst? Bitte konkrete Personen nennen damit ich mich diese kontaktieren kann.

Mit freundlichen Grüßen
Jonas Bissinger

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Bissinger,

danke für Ihre Frage.

Ich möchte an dieser Stelle auf eine bereits von mir beantwortete Frage hinweisen:
http://www.abgeordnetenwatch.de/ute_vogt-575-38023--f405181.html#q405181

Fragen der Medienordnung und auch der Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks sind allein Angelegenheiten der Länder. Dem Bund kommt hier keine Gestaltungs- oder gar Entscheidungskompetenz zu. Dies gilt selbstverständlich auch für die Regelungen zum Rundfunkbeitrag und dessen Erhebung.

Die Medienordnung und die Frage der Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks sind Angelegenheiten der Länder, die aktuell im 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrag geregelt sind. Bereits 2010 wurde er von den Ministerpräsidenten der 16 Bundesländer unterzeichnet und damit die Reform der Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks durch Ratifizierung durch die Landesparlamente zum 01.01.2013 beschlossen. Um die Beiträge solidarisch zu finanzieren und stabil zu halten, haben die Länder den Beschluss herbeigeführt, dass nicht mehr für die einzelnen Geräte, also Radio, Fernseher oder Autoradio gezahlt wird, sondern eine pauschale Gebühr von jedem Haushalt zu entrichten ist.

Zahlreiche Klagen gegen den 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrag sind bereits gescheitert. Der aktuelle Staatsvertrag beachte laut verschiedener Urteile den Grundsatz der Gleichheit.
Eine Befreiung von der Beitragspflicht gilt aus dem Gleichheitsgedanken heraus nur, wenn finanzielle Gründe und soziale Bedürftigkeit vorliegen.

Mit freundlichen Grüßen
Ute Vogt