Frage an Ute Vogt bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

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Ute Vogt
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Frage von Heinz M. •

Frage an Ute Vogt von Heinz M. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sie sind gegen eine pauschale Obergrenze für die Aufnahme von Flüchtlingen. Dies begründen Sie mit unserer humanitären Verantwortung Hilfesuchenden Schutz zu bieten. Kein vernünftiger Mensch wird Ihnen darin widersprechen. Das Wohlergehen des Deutschen Volkes hängt jedoch ebenso von der Kontrolle und Regulierung der Einwanderung ab.
Werden Sie sich für eine kontrollierte Aufnahme sowie eine Ausweisung von Asylsuchenden nach Erlöschen deren Fluchtgrundes und für das Wohl der deutschen Bevölkerung einsetzen?

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr M.,

danke für Ihre Frage.

Selbstverständlich muss Einwanderung reguliert und kontrolliert erfolgen. Wer Asyl für Verfolgte in unserem Land ermöglichen will, muss gleichzeitig auch diejenigen zur Rückkehr in ihre Heimatländer bewegen, denen keine Verfolgung, Krieg oder Bürgerkrieg droht.

Kriege, Gewalt und Menschenrechtsverletzungen zwingen viele Menschen zur Flucht. Wir müssen die Fluchtursachen bekämpfen, die Außengrenzen Europas sichern und die Flüchtlinge innerhalb Europas solidarisch verteilen. Es ist unser Ziel, zerfallende Staaten zu stabilisieren und Gewalt und Bürgerkriege einzudämmen. Wir setzen uns darum für eine neue Abrüstungsinitiative, den Ausbau der Entwicklungszusammenarbeit und für die weltweite Achtung der Menschenrechte ein.

Die Asylverfahren müssen schneller bearbeitet werden und wenn jemand abgelehnt wird, ist eine freiwillige Ausreise die beste Lösung. Um die Zahl der freiwilligen Rückkehrerinnen und Rückkehrer unter den abgelehnten Asylanträgen zu erhöhen, wollen wir die vorhandenen Förderprogramme ausbauen. Wenn jemand trotz Ablehnung nicht ausreist, muss abgeschoben werden, wenn dieser Person keine Gefahr droht.

Wir brauchen für diejenigen, die auf der Suche nach Arbeit zu uns kommen, klare Regeln. Deshalb fordern wir seit langem ein Einwanderungsgesetz. Dabei muss auch eine Rolle spielen, welche Arbeitsmöglichkeiten vorhanden sind und wie viele Menschen jährlich integriert werden können. Unabhängig davon muss das Grundrecht auf Asyl für politisch Verfolgte bestehen bleiben.

Ebenso selbstverständlich werde ich mich auch weiterhin für das Wohl der Bürgerinnen und Bürger einsetzen.

Herzliche Grüße
Ute Vogt