Antwort 07.10.2026 von Vivian Tauschwitz CDU
Entscheidung zur Rentenreform ist nur auf Grundlage eines konkreten Gesetzentwurfs möglich, bisher liegen einzig Vorschläge der Alterssicherungskommission vor

© Gottfried Schwarz
Entscheidung zur Rentenreform ist nur auf Grundlage eines konkreten Gesetzentwurfs möglich, bisher liegen einzig Vorschläge der Alterssicherungskommission vor
Einbeziehung der Beamten- und Abgeordnetenpensionen an die Entwicklung der gesetzlichen Rente
Einleitung eines Verbotsverfahren gegen die AfD nur bei hinreichend belastbarer Erfolgsaussicht vor dem Bundesverfassungsgericht
Persönliches Gespräch zur Klärung der angesprochenen Themen
Rentenkommission berät über die geplanten Strukturreformen im Rentensystem ergebnisoffen
Aufgrund neuer Vorgaben zur Ermittlung der amtsangemessenen Alimentation müssen Neuberechnungen erfolgen - deshalb aktuell kein verbindlicher Zeitplan