Frage von bertram b. • 18.03.2024
Welche Möglichkeiten sehen Sie, den massiv steigenden Raumbedarf von KFZ, insvesondere auch durch Zulassung übergrosser Modelle Einhalt zu gebieten?
Parkplätze, Tiefgaragen, Strassenprofile sind nicht für eine derartige KFZ-Grösse und insbesondere auch in dieser Anzahl nicht ausgelegt. Auch die Grundlagen des Strassenverkehrsrecht sind hierbei betroffen.
Die. Übersichtlichkeit von Kreuzungen mit 5m-Abstandsgebot leidet aufgrund der Höhe und Breite dieser Modelle. Die Markierungen strassenparalleler Parkplätze werden überschritten, die daneben befindlichen Radwege, Schutzstreifen, dooring-Bereiche werden dadurch eingeschränkt, Radelnde zusätzlich zu den Gefahren durch derarrige fahrende KFZ noch durch die im ruhenden Verkehr sich befindenden SUV massiv eingeschränkt und gefährdet.
Ihre baldige Stellungnahme erwartend,
bertram b.,
Antwort ausstehend von Volker Wissing FDP