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Antwort von Wolfgang Kubicki
FDP
• 13.04.2017

(...) Wenn das Vorhaben dann immer noch die Voraussetzung für eine Freistellung erfüllt, ist diese zu erteilen. Andernfalls kommt eine nachträgliche Baugenehmigung in Betracht. Eine nachträgliche Freistellung (nach Baubeginn) dürfte grundsätzlich ausscheiden. (...)

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