Frage von Nicholas S. • 28.10.2023
Antwort von Carsten Träger SPD • 20.11.2023
Das Deutsche Institut für Menschenrechte hat in einem Gutachten vor einigen Wochen zwar bejaht, dass die Voraussetzungen für ein Verbot der AfD erfüllt seien.
Das Deutsche Institut für Menschenrechte hat in einem Gutachten vor einigen Wochen zwar bejaht, dass die Voraussetzungen für ein Verbot der AfD erfüllt seien.
Fakt ist aber auch, dass in unserem Rechtsstaat die Aufgabe, eine Partei zu verbieten ausschließlich in den Kompetenzbereich des Bundesverfassungsgerichts fällt und damit keine politische Entscheidung darstellt.
Statt einer Diskussion über einen Parteiverbotsantrag ist es nun wichtiger, sich mit den Argumenten und Positionen der AfD inhaltlich auseinanderzusetzen.
Grundsätzlich und insbesondere als Mitglied im Petitionsausschuss des Landtags von Baden-Württemberg stehe ich Ihnen zeitnah gerne zur Verfügung um über Ihr Anliegen direkt und persönlich zu sprechen.