Antwort 03.12.2025 von Thorsten Frei CDU
Diese Unterschiede sind historisch gewachsen, verfassungsrechtlich geschützt und lassen sich nicht ohne Weiteres angleichen
Diese Unterschiede sind historisch gewachsen, verfassungsrechtlich geschützt und lassen sich nicht ohne Weiteres angleichen
Für mich klingen viele ihrer Aussagen, welche ich den Medien entnehme, spaltend und mit einer Vorliebe für eine autoritäre Gesellschaftsordnung.