Antwort 07.01.2026 von Cansın Köktürk Die Linke
Die Datenlage zur Anzahl von Totalsanktionen ist äußerst dünn, da die Jobcenter i.d.R. nicht zwischen "regulärer" und vollständiger Sanktion unterscheiden.
Die Datenlage zur Anzahl von Totalsanktionen ist äußerst dünn, da die Jobcenter i.d.R. nicht zwischen "regulärer" und vollständiger Sanktion unterscheiden.
Die Bundesagentur für Arbeit führt eine Statistik in der die monatlichen Leistungsminderungen aufgelistet werden.
Für integrierte Zugewanderte gibt es bereits regeln. Wo der Aufenthaltsgrund komplett wegfällt, muss die Abschiebung möglich sein - auch nach Syrien.
Die Interessenvertretung durch sogenannte Lobbyisten, ist eigentlich nichts, dem man "entgehen" müsste. Wichtig ist, damit transparent umzugehen und sich die Argumente anzuhören und vernünftig abzuwägen.