Frage von Kathrin G. • 09.01.2024
Antwort von Tessa Ganserer Bündnis 90/Die Grünen • 08.07.2024
Auch bei Menschen mit kognitiver/psychischer Beeinträchtigung gilt die Selbstbestimmung.
Auch bei Menschen mit kognitiver/psychischer Beeinträchtigung gilt die Selbstbestimmung.
Im parlamentarischen Prozess haben wir noch Änderungen in den § 3 Absatz 3 eingefügt.
Natürlich sind Sie nach Personenstandsänderung weiterhin Elternteil Ihres Kindes.
Wir greifen die Kritik in den derzeitigen Verhandlungen auf und setzen uns dafür ein, dass keine illegale Weitergabe personenbezogener Daten an unbeteiligte Dritte sowie ein missbräuchlicher Umgang erfolgt