Antwort 23.04.2026 von Stefan Ziller BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Nach meinen Informationen sollte die LADG Ombudsstelle nach § 14 LADG weiterhelfen können.
Nach meinen Informationen sollte die LADG Ombudsstelle nach § 14 LADG weiterhelfen können.
GKV und PKV sind nicht miteinander vergleichbar. Während bei der GKV das Solidarprinzip gilt, werden die Beiträge in der PKV nach dem individuellen Risiko, dem Alter, dem Gesundheitszustand bei Abschluss des Vertrages und dem vertraglich vereinbarten Leistungsumfang erhoben.
Homöopathie privat möglich, aber kein Fall für die solidarisch finanzierte GKV
Leider kann ich Ihnen zu dieser Frage keine Auskunft geben, da sie weder den Sächsischen Landtag, noch meine Abgeordnetentätigkeit betrifft.
In der Grünen Bundestagsfraktion finden wir, dass das Deutschlandticket in der Krise für drei Monate nur 9 Euro kosten soll.