Sehr geehrte Frau R.,
gerne beantworte ich Ihre Frage – allerdings nicht über abgeordnetenwatch.de.
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Schulen Leipzig
Klimaneutralität wird durch die Neuregelung im Grundgesetz lediglich eine Zweckbestimmung für begrenzte Verschuldung, aber kein selbstzweckhaftes Rechtsprinzip.
Ein staatlich regulierter Fonds kann – wenn er klug konzipiert ist – durchaus ein ergänzendes Instrument sein, um privates Kapital für gesamtgesellschaftliche Ziele zu mobilisieren. Ob dies eine tragfähige Maßnahme darstellt, müsste sorgfältig geprüft werden, insbesondere ob verfassungsrechtliche Gründe, wie die Eigentumsgarantie oder die Budgethoheit des Parlaments nicht dagegen sprechen.
Ich teile Ihre Einschätzung ausdrücklich nicht. Der Politik tut eine Mischung gut aus erfahrenen Politikern, die sich erst in Themen einarbeiten, langjährigen Fachpolitikern und Praktikern.