Antwort 17.02.2026 von Michael Thews SPD
Ich darf Sie darauf hinweisen, dass meine damalige Antwort selbsterklärend ist.
Ich darf Sie darauf hinweisen, dass meine damalige Antwort selbsterklärend ist.
Gerne verweise ich auf meine Antworten auf die Fragen vom 19.06.2025 sowie vom 08.07.2025.