Antwort 03.12.2025 von Franziska Brantner BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Wilhelm II. konnte damit wohl kaum die AfD gemeint haben
Wilhelm II. konnte damit wohl kaum die AfD gemeint haben
Das BAG hat klargemacht, dass die Vorgaben des aktuellen Arbeitszeitgesetzes nicht ausreichen, sondern die gesamte Arbeitszeit erfasst werden muss.
Ich habe mich zu der Thematik öffentlich bereits umfangreich geäußert und verweise demnach inhaltlich auf die folgenden Beiträge
Die AfD nutzt Verunsicherungen, indem sie einfache Antworten anbietet, die zwar in der Praxis nicht funktionieren, aber Emotionen bedienen.
Ich stimme Ihnen zu, dass versicherungsfremde Leistungen nicht durch Beiträge der gesetzlichen Rentenversicherung finanziert werden sollten.