Zum 1. Januar 2026 ist der steuerliche Grundfreibetrag um 252 Euro auf 12.348 Euro gestiegen.
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Wie Sie vermutlich bereits erfahren haben, wurde die vorgesehene Entlastungsprämie trotz des Beschlusses des Deutschen Bundestages vom 8. Mai im Bundesrat nicht beschlossen. Die Ablehnung halte ich weiterhin für schade, da die Prämie ein Angebot für eine effektive Entlastung mit positiven wirtschaftlichen Effekten gewesen wäre
Das sozialrechtlich zu gewährende, menschenwürdige Existenzminimum umfasst auch die Sicherstellung einer ausreichenden medizinischen Versorgung. Auch Beziehende von Grundsicherungsgeld brauchen eine sichere Gesundheitsversorgung. Der Bund zahlt dafür Beiträge für Grundsicherungsgeldbeziehende an die gesetzlichen Krankenkassen (GKV). Die Berechnung des Beitrags ist im Fünften Buch Sozialgesetzbuch geregelt.
Ihre Frage betrifft in erster Linie die fachliche Zuständigkeit des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen.