Antwort 25.11.2022 von Tim Achtermeyer BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Die Gehälter von Abgeordneten sollten sich nach der Arbeitsleistung bzw. der Arbeitserwartung richten und demnach keine Unterschiede aufweisen.
Die Gehälter von Abgeordneten sollten sich nach der Arbeitsleistung bzw. der Arbeitserwartung richten und demnach keine Unterschiede aufweisen.
Insofern sind Nichterwerbstätige nicht anspruchsberechtigt, weil keine Mehrkosten ausgeglichen werden müssen, die im Zusammenhang mit der Berufstätigkeit stehen
Wir befürworten in dieser Angelegenheit sowohl die aktuelle politische Linie der Bundesregierung als auch die der EU