Antwort 15.10.2026 von Stefan Engstfeld BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Ich leite das an die zuständigen Stellen der Landesregierung NRW weiter.
Ich leite das an die zuständigen Stellen der Landesregierung NRW weiter.
Seit der Föderalismusreform im Jahr 2006 sind die Länder selbst für das Besoldungsrecht zuständig, so dass auch die Besoldungshöhe in den einzelnen Ländern zum Teil deutlich voneinander abweicht. Die Besoldungshöhe in Nordrhein-Westfalen liegt im Ländervergleich überwiegend mindestens im vorderen Mittelfeld und ist damit durchweg konkurrenzfähig.
Ich bedauere, dass die Landesregierung keinen Gesetzesentwurf zu einer pauschalen Beihilferegelung vorgelegt hat. Der Gesetzentwurf sieht an anderer Stelle jed
Aktuell ist es in Nordrhein-Westfalen so, dass die Meisterprämie ausschließlich für erfolgreich abgelegte Meisterprüfungen im Handwerk vorgesehen ist.