meines Erachtens gibt es weder in Bayern noch in Hessen noch andernorts in Deutschland ein Sprachverbot.
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Ich kann Ihnen mitteilen, dass wir planen, das Beihilfewesen weiterzuentwickeln, und eine Evaluierung der Beihilfegewährung für gesetzlich versicherte Beihilfeberechtigte vereinbart haben
Ich gehe davon aus, dass Ihre Anfrage durch die zwischenzeitliche Antwort der Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen erledigt ist.
Vermeintliche Vorteile der pauschalen Beihilfe relativieren sich eben doch mit Blick auf die SL-Beihilfe, weil diese in anderen Ländern so nicht mehr gegeben ist. Außerdem entfällt für Beihilfeberechtigte mit Pauschalanspruch jeder Anspruch auf ergänzende Beihilfen nach der „herkömmlichen“ Regelung, es werden keine weiteren Beihilfen für Krankheitsaufwendungen gewährt.
Ich bin nicht mehr Mitglied des Hessischen Landtags, sondern des Deutschen Bundestags. Ich würde Ihnen deshalb vorschlagen, Ihre Fragen an eine oder einen hessischen Landtagsabgeordneten zu stellen.