Ich gehe davon aus, dass Ihre Anfrage durch die zwischenzeitliche Antwort der Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen erledigt ist.
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Vermeintliche Vorteile der pauschalen Beihilfe relativieren sich eben doch mit Blick auf die SL-Beihilfe, weil diese in anderen Ländern so nicht mehr gegeben ist. Außerdem entfällt für Beihilfeberechtigte mit Pauschalanspruch jeder Anspruch auf ergänzende Beihilfen nach der „herkömmlichen“ Regelung, es werden keine weiteren Beihilfen für Krankheitsaufwendungen gewährt.
Ich bin nicht mehr Mitglied des Hessischen Landtags, sondern des Deutschen Bundestags. Ich würde Ihnen deshalb vorschlagen, Ihre Fragen an eine oder einen hessischen Landtagsabgeordneten zu stellen.
Im hessischen Koalitionsvertrag haben sich CDU und SPD auf eine Evaluation und Weiterentwicklung des Beihilfewesens verständigt. An der konkreten Umsetzung dieser Vereinbarung arbeiten die Kolleginnen und Kollegen im hessischen Landtag sowie in den beteiligten Ministerien gerade.