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Die Mission beruhte auf dem in Artikel 51 der Charta der Vereinten Nationen garantierten Recht zur individuellen und kollektiven Selbstverteidigung und auf Artikel 5 des NATO-Vertrages und war somit nicht völkerrechtswidrig.
Der russische Angriff auf die Ukraine war völkerrechtswidrig. Soweit dürften wir keinen Dissens haben.
Dasselbe gilt für den Einsatz für eine grundsätzliche, weltweite und vollständige Abschaffung der Todesstrafe, da diese unserer Auffassung nach dem Grundrecht auf Leben und menschlicher Würde widerspricht.
die Freien Demokraten verurteilen die Hinrichtungen aufs Schärfste.
Für die SPD und die Bundesregierung stehen Menschenrechte im Zentrum der Außenpolitik.