Der Verstoß einer Norm gegen das Grundgesetz kann entweder zur Nichtigerklärung (vgl. § 82 Abs. 1 i.V.m. § 78 Satz 1 BVerfGG) oder dazu führen, dass das Bundesverfassungsgericht die Unvereinbarkeit der Norm mit dem Grundgesetz feststellt (vgl. § 82 Abs. 1 i.V.m. § 79 Abs. 1 und § 31 Abs. 2 BVerfGG).
Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch.de
Hier finden Sie sämtliche Fragen und Antworten, die seit unserer Gründung im Jahr 2004 bei uns veröffentlicht wurden.
Antwort 25.03.2024 von Marco Buschmann FDP
Antwort 23.11.2023 von Andreas Hein CDU
im Bund wurden Mittel für Corona rückwirkend und ohne ausreichende Begründung für Klimaschutz reserviert.
Antwort 24.11.2023 von Johann Saathoff SPD
Leider kann ich Ihnen aber keine andere Antwort geben, als dass die regierungsinterne Abstimmung andauert und es noch keinen Kabinetttermin gibt.
Antwort 21.11.2023 von Claudia Raffelhüschen FDP
Christian Lindner macht als Finanzminister eine hervorragende Arbeit und das Verfassungsgerichtsurteil zeigt zudem, dass unsere Demokratie funktioniert. Es ist wichtig, diese Entscheidungen anzuerkennen, zu analysieren und umzusetzen.
Antwort 20.11.2023 von Claudia Raffelhüschen FDP
Die Schuldenbremse ist im Grundgesetz verankert und ich halte sie für sehr wichtig. Letztlich stärkt das Urteil den Kern der Schuldenbremse und ihren Verfassungsrang.
Antwort ausstehend von Friedrich Merz CDU