Antwort 01.02.2022 von Marco Buschmann FDP
Vor diesem Hintergrund haben die Entscheidungen des BVerfG unmittelbar formelle Rechtskraft und sind damit unanfechtbar. A
Vor diesem Hintergrund haben die Entscheidungen des BVerfG unmittelbar formelle Rechtskraft und sind damit unanfechtbar. A
Ich habe gemeinsam mit meinen Kolleginnen und Kollegen der FDP-Bundestagsfraktion im April Verfassungsbeschwerde gegen die sog. "Bundesnotbremse" erhoben.
(...) Das muss sich ändern: Demokratisch sollten Ziele festgelegt werden, aber Einzelentscheidungen zu Technologien sollten wir unterlassen. (...)
(...) Die Richter dürfen sich nicht durch gesetzliche, fixe Zeitvorgaben unter Druck gesetzt fühlen - dies würde ihre richterliche Unabhängigkeit schmälern (...)