vielen Dank für Ihre Nachricht und Ihre Anregungen zur Änderung des Wohnungseigentumsgesetzes. Wir setzen uns kritisch mit den bestehenden Regelungen auseinander und werden dann gemeinsam mit unseren Koalitionspartnern entscheiden, ob hier nachgesteuert werden muss.
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auch wir empfinden die Ergebnisse, die diese Regelung in der Praxis mit sich bringt, als ungerecht.
Ihr persönliches Empfinden ist gleichwohl sehr verständlich und ebenso Ihr Wunsch danach, dass Kläger von Beschlussanfechtungsverfahren an den Prozesskosten nicht beteiligt werden dürfen, wenn die Kläger das Beschlussanfechtungsverfahren gewonnen haben
Die Kosten eines Rechtsstreits der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer gehören tatsächlich zu den Kosten der Verwaltung, die gemäß § 16 Abs. 2 S. 1 WEG nach dem Verhältnis der Miteigentümer-Anteile auf alle Wohnungseigentümer zu verteilen sind.
EU-Zwangssanierung gefährdet die Altersvorsorge und belasten Mieter
Um diese Belastungen im Fall besonderer Härten abfedern zu können ist ein aus EU-Geldern finanzierter Fördertopf in Höhe von 150 Milliarden in der Entstehung. Aus diesem werden dann Förderprogramme der Mitgliedsstaaten finanziert werden.