Wie können von der Ausnahme für energetische Sanierungen und neuen Heizungsarten Betroffene gefördert werden, wenn über WEG die Befreiung ausgehebelt wird?

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Frank Bsirske
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Frage von Eric C. •

Wie können von der Ausnahme für energetische Sanierungen und neuen Heizungsarten Betroffene gefördert werden, wenn über WEG die Befreiung ausgehebelt wird?

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr C.,

Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass das Gesetz noch nicht verabschiedet wurde und sich im parlamentarischen Verfahren noch Änderungen ergeben können. Deswegen kann ich Ihnen keine finale Antwort geben.

Was jetzt schon klar ist:

Um den Umstieg auf Erneuerbare Energien beim Heizen sozial gerecht zu gestalten, wird es eine Vielzahl an Fördermöglichkeiten für Eigentümerinnen und Eigentümer von Wohnraum geben. Dabei wird die individuelle Situation Berücksichtigung finden.

Außerdem werden Übergangsfristen gelten, die es beispielsweise im Fall einer Havarie erleichtern, pragmatisch zu reagieren. Bei der Wahl der Energieart werden die Vorgaben im Gebäudeenergiegesetz (GEG) technologieoffen sein. Wie genau die Übergangsfristen gestaltet sind und welche Energiearten berücksichtigt werden, ist gerade noch Gegenstand von Verhandlungen.

Mit freundlichen Grüßen,
Frank Bsirske

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