Die hessischen Polizeianwärterinnen und -anwärter studieren an der Hessischen Hochschule für öffentliches Management und Sicherheit (HöMS) und müssen als Zulassungsvoraussetzung zum Studium über eine Hochschulzugangsberechtigung gemäß § 60 Hessisches Hochschulgesetz verfügen.
Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch
Hier finden Sie sämtliche Fragen und Antworten, die seit unserer Gründung im Jahr 2004 bei uns veröffentlicht wurden.
Antwort 06.12.2023 von Astrid Wallmann CDU
Antwort 19.12.2023 von Martina Gießübel CSU
Einen solchen LLB als Zugangsmöglichkeiten für den Rechtspfleger Beruf zu schaffen, erscheint nicht sinnvoll.
Antwort ausstehend von Ricarda Lang BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Antwort 02.07.2024 von Ria Schröder FDP
Die Studienzulassungsvoraussetzungen und -quoten im Bereich der Humanmedizin werden nicht vom Bundestag festgelegt, sondern durch Staatsverträge zwischen den Ländern geregelt.
Antwort 17.11.2023 von Oliver Kaczmarek SPD
Die Nichtberücksichtigung der CTA-Ausbildungen ergibt sich aus der fehlenden staatlichen Anerkennung und Reglementierung im Gegensatz zur OTA-Ausbildung, da die CTA nicht zu den staatlich anerkannten Gesundheitsfachberufen gehören.
Antwort 01.07.2024 von Sabine Dittmar SPD
Für die Zulassung zum Medizinstudium sind die Länder zuständig