das deutsche Mietrecht räumt den Mieterinnen und Mietern eine starke rechtliche Stellung ein und die Bundesregierung hat sich gemeinsam mit den dafür zuständigen Ländern in den letzten Jahren dafür eingesetzt, den sozialen Wohnungsbau zu stärken.
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Eine WEG-Änderung, um eine*n siegreiche*n Kläger*in gegen die unterliegende WEG-Gemeinschaft von der anteiligen Kostentragung zu befreien, ist nicht geplant
Bei Mietwohnungen ist es so, dass die Mieter*innen den Zustand des Gebäudes nicht beeinflussen können und so keine Maßnahmen ergreifen können, um Heizen oder die Energieeffizienz des Gebäudes positiv im Sinne des CO2-Ausstosses zu beeinflussen. Es sind die Vermietenden, die Einfluss auf den energetischen Zustand und die Heiztechnik des Wohngebäudes haben. Daher motiviert das im Kabinett beschlossene Stufenmodell des CO2-Preises Vermietende, energetische Sanierungen in ihrem Gebäude voranzutreiben.
Das Programm "Förderung genossenschaftlichen Wohnens" (KfW 134) ist nach der Haushaltssperre wieder angelaufen.