Eine vorherige Aufenthaltszeit oder Geburt in Deutschland (wie bei Ihrem Fall) erfüllt diese Voraussetzung nicht. Duldungszeiten fallen bisher auch nicht unter den rechtmäßigen Aufenthalt. Sie müssten wieder nach Deutschland ziehen und hier Ihren Lebensmittelpunkt haben.
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Hier finden Sie sämtliche Fragen und Antworten, die seit unserer Gründung im Jahr 2004 bei uns veröffentlicht wurden.
Antwort 05.12.2022 von Hakan Demir SPD
Antwort 17.01.2024 von Joe Weingarten SPD
Nein
Antwort 21.06.2023 von Ute Eiling-Hütig CSU
Wie Sie wissen, ist für viele ausländische Studentinnen und Studenten die Sprachbarriere ein zentraler Grund, um nicht in Deutschland, sondern in einem englischsprachigen Land zu studieren.
Antwort ausstehend von Taylan Burcu BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Antwort 24.10.2022 von Karamba Diaby SPD
Wie Sie möglicherweise der Presse entnehmen konnten, sollen die Eckpunkte für eine geplante Reform des Einwanderungsrechts noch im Oktober vom Bundeskabinett verabschiedet werden

Antwort 04.08.2022 von Josip Juratovic SPD
der aktuelle Stand der Dinge ist so wie ich geschrieben habe. Ansonsten werden wir uns innerhalb der Thematik der Familienzusammenführung auch nochmal dieser Frage widmen.