die Leugnung oder das Gutheißen der sog. Aktion T4, der systematischen Ermordung von Menschen mit körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderungen durch die Nazis, sollte unter denselben oder einen adäquaten strafrechtlichen Paragraphen fallen wie die Holocaustleugnung.
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Antwort 15.08.2021 von Friederike Nabrdalik Tierschutzpartei
Antwort ausstehend von Marie-Thérèse Kaiser AfD
Antwort 19.04.2021 von Martin Sichert AfD
(...) Wir haben eine großangelegte Diskussion im Land, ob es Grundrechte oder nur noch Gnadenrechte geben soll (zum Beispiel für Geimpfte und Getestete). (...)
Antwort 15.09.2020 von Ralph Brinkhaus CDU
(...) Die Schilderung Ihrer Familiengeschichte macht einmal mehr deutlich, wie tief die gesellschaftlichen Wunden sind, die die NS-Diktatur verursacht hat. (...)
Antwort 12.10.2020 von Carsten Müller CDU
(...) Sehr geehrte Frau Rogall, wie Sie sehe auch ich im Hinblick auf Ihre Fragestellung aktuell noch immer ein Defizit bei der Aufarbeitung der CDU-Vergangenheit. (...)
Antwort 27.07.2020 von Bernhard Daldrup SPD
(...) Sie können sich aber sicher sein, dass in Ahlen über alle Fraktionen hinweg und auch bei mir das Andenken an die Weiße Rose und die Geschwister Scholl in Ehren gehalten wird. (...)