Zunächst einmal ist jede Arbeitgeberin, jeder Arbeitgeber im Rahmen seines Hausrechts frei, darüber zu entscheiden, ob und in welchem Umfang er Zugang zum Internet an der Arbeitsstätte ermöglicht. Zugleich können Regeln vereinbart werden, inwieweit am Arbeitsplatz das Internet genutzt werden kann. Eine Beschränkung des Zugangs von Länderdomänen ist vor diesem Hintergrund also rechtlich nicht zu beanstanden.
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Antwort 20.01.2023 von Gregor Gysi Die Linke
Antwort ausstehend von Christian Lindner FDP
Antwort 07.02.2023 von Konstantin von Notz BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Zur Gefahrenabwehr können geeignete Maßnahmen gegen Personen gerichtet werden, ohne dass es hierfür einer Nennung auf einer Terrorliste bedarf oder dies vom Nachweis der Begehung eines Verbrechens abhängen würde. Dies umfasst unter anderem auch Einreiseverbote
Antwort 25.01.2023 von Rolf Mützenich SPD
Ich sehe keinen Eskalationskurs seitens der USA und der NATO.
Antwort 08.02.2023 von Michael Roth SPD
Wladimir Putin hat mit dem imperialistischen Angriffskrieg gegen die Ukraine gegen jedes dieser Prinzipien eklatant verstoßen.
Antwort 23.06.2023 von Anton Hofreiter BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Russland hat aus ideologischen Gründen, ohne Provokation einen Angriffskrieg auf die Ukraine begonnen. Dieser gefährdet die Existenz des ukrainischen Staates, und verstößt grundlegend gegen das Völkerrecht.