Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch.de

Hier finden Sie sämtliche Fragen und Antworten, die seit unserer Gründung im Jahr 2004 bei uns veröffentlicht wurden.
Portrait von Gregor Gysi
Antwort 20.01.2023 von Gregor Gysi Die Linke

Zunächst einmal ist jede Arbeitgeberin, jeder Arbeitgeber im Rahmen seines Hausrechts frei, darüber zu entscheiden, ob und in welchem Umfang er Zugang zum Internet an der Arbeitsstätte ermöglicht. Zugleich können Regeln vereinbart werden, inwieweit am Arbeitsplatz das Internet genutzt werden kann. Eine Beschränkung des Zugangs von Länderdomänen ist vor diesem Hintergrund also rechtlich nicht zu beanstanden.

Portrait von Christian Lindner
Antwort ausstehend von Christian Lindner FDP
Portrait von Konstantin von Notz
Antwort 07.02.2023 von Konstantin von Notz BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Zur Gefahrenabwehr können geeignete Maßnahmen gegen Personen gerichtet werden, ohne dass es hierfür einer Nennung auf einer Terrorliste bedarf oder dies vom Nachweis der Begehung eines Verbrechens abhängen würde. Dies umfasst unter anderem auch Einreiseverbote

Portrait von Rolf Mützenich
Antwort 25.01.2023 von Rolf Mützenich SPD

Ich sehe keinen Eskalationskurs seitens der USA und der NATO.

Portrait von Michael Roth
Antwort 08.02.2023 von Michael Roth SPD

Wladimir Putin hat mit dem imperialistischen Angriffskrieg gegen die Ukraine gegen jedes dieser Prinzipien eklatant verstoßen.

Vielen Dank für Ihre Anfrage. Ich werde das Portal abgeordnetenwatch.de künftig nicht mehr nutzen und dort keine Fragen mehr beantworten. Für konkrete inhaltliche Fragen zu meinem Aufgabenbereich, sachliche Kritik oder Feedback können Sie sich gerne direkt an eines meiner Büros wenden. Meine politischen Positionen vertrete ich zudem in Plenarreden, Interviews, Gastbeiträgen in Zeitungen und Zeitschriften, auf Social Media und öffentlichen Veranstaltungen.
Antwort 23.06.2023 von Anton Hofreiter BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Russland hat aus ideologischen Gründen, ohne Provokation einen Angriffskrieg auf die Ukraine begonnen. Dieser gefährdet die Existenz des ukrainischen Staates, und verstößt grundlegend gegen das Völkerrecht.