Antwort 02.09.2022 von Marie-Agnes Strack-Zimmermann FDP
Die Kampfhandlungen müssen das Gebot der Verhältnismäßigkeit einhalten.
Die Kampfhandlungen müssen das Gebot der Verhältnismäßigkeit einhalten.
Für eine exakte Auskunft über die Anzahl der von den USA und Frankreich aufgenommenen afghanischen Ortskräfte wenden Sie sich bitte an die zuständigen Stellen der beiden Länder
Vorab möchte ich Ihnen Folgendes mitteilen: Für die Verteidigung einschließlich des Schutzes der Zivilbevölkerung hat der Bund nach Artikel 73 Abs. 1 Nr. 1 des Grundgesetzes die ausschließliche Gesetzgebungskompetenz.
Für die Verteidigung einschließlich des Schutzes der Zivilbevölkerung hat der Bund die ausschließliche Gesetzgebungskompetenz - demzufolge ist der Bund für Regelungen betreffend den Aufgabenbereich der Zivilen Verteidigung zuständig.