Völkerrecht ist kein Zweiklassenrecht, deswegen hat sich Deutschland an der großen Mehrheit der von Ihnen aufgezählten Konflikte nicht beteiligt.
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Am internationalen Strafgerichtshof werden die Verantwortlichen schwere Verstöße gegen das humanitäre Völkerrecht wie willkürlich vorsätzliche Tötung, Folter und unmenschliche Behandlung oder vorsätzliche Angriffe auf die Zivilbevölkerung, umgangssprachlich auch Kriegsverbrechen genannt, zur Rechenschaft gezogen. Jedes mutmaßliche völkerrechtswidrige Verhalten sollte verfolgt und bestraft werden.
Die Bundesregierung bringt im Dialog mit den USA regelmäßig die Forderung zum Ausdruck, dass die US-Streitkräfte in Deutschland geltendes Recht achten.
Die gezielte Tötung ohne Rechtsgrundlage, die wir aktuell an mehreren Standorten in der Welt erleben, halten wir für eine brandgefährliche Entwicklung, die fortlaufend angemahnt, kritisiert und sehr entschieden verurteilt werden muss.
Der große Nachholbedarf auch in diesem Bereich wird uns durch den russischen Angriffskrieg auf europäischem Boden deutlich vor Augen geführt. Meiner Meinung nach sollte sich dies im rechtlichen Bereich auf zwei Aspekte auswirken: