Das zivilgesellschaftliche Engagement gemeinnütziger Organisationen ist für die Funktionsfähigkeit unserer Demokratie unverzichtbar. Die rechtliche Zulässigkeit des politischen Engagements von gemeinnützigen Organisationen muss deshalb klar geregelt werden.
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Gemeinnützige Organisationen dürfen sich zu aktuellen politischen Themen auch über ihre Satzungszwecke hinaus äußern, ohne ihre Gemeinnützigkeit zu gefährden.
Die von Ihnen herangezogenen Proteste der Landwirte und des Bauernverbandes haben sich nicht gegen die Grünen gerichtet, sondern gegen die von der Ampel gesamthaft beschlossene Abschaffung der Agrardieselrückerstattung als eine Maßnahme im Bereich des eigenen Organisationszwecks, nämlich der Landwirtschaft.
Drittens habe ich noch nie etwas von „Demos gegen rechts“ gehalten, da damit oftmals eine bewusste Gleichsetzung der Union mit der AfD erfolgt, die zur weiteren Spaltung der Gesellschaft führt. Ich kann mir auch nicht vorstellen, dass irgendein Kollege das anders sieht.
Zudem halte ich als Abgeordneter Transparenz für ein hohes Gut und veröffentliche daher auch bsplw. meine Kontakte zu Interessensgruppen.