(...) Da Sie mich in meiner Funktion als Vizepräsident angeschrieben haben: Die von Ihnen genannten Punkte sind größtenteils nicht rügefähig. Die Bundestagspräsidenten sind außerdem nicht dafür da, einen Erziehungsauftrag gegenüber den Abgeordneten und Regierungsmitgliedern zu erfüllen, sondern um den reibungslosen Ablauf der Plenardebatten zu gewährleisten. Wenn der Redner bzw. (...)
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(...) Das jetzige System schafft es trotz eines Finanzvolumens von 8 Mrd. Euro nicht mal annähernd politische Meinungsvielfalt abzubilden, dafür tummelt sich der Öffentlich Rechtliche Rundfunk in vielen Bereichen, die nicht der Grundversorgung dienen. Es ist den Bürgern nicht vermittelbar, für eine so geringe Leistung eine monatliche Zwangsabgabe von 17,50 Euro zu bezahlen. (...)
(...) Wir müssen die AfD inhaltlich stellen, im Parlament, im Netz, auf der Straße. (...)
(...) Ich nehme an, Sie meinen "Einkommen von Kindern pflegebedürftiger Eltern". (...)
(...) Es war uns als SPD ein großes Anliegen, die Einkommensgrenzen bei Kindern pflegebedürftiger Eltern deutlich auszuweiten, um hier eine spürbare Entlastung herbeizuführen. Ich bin deshalb sehr froh, dass wir im Koalitionsvertrag verankern konnten, dass auf das Einkommen der Kinder pflegebedürftiger Eltern künftig erst ab einem Einkommen in Höhe von 100.000 Euro zurückgegriffen werden kann. (...)
(...) Wir fordern, § 94 SGB XII um eine Regelung zu ergänzen, nach der bei der stationären Hilfe zur Pflege Unterhaltsansprüche der Leistungsberechtigten gegenüber ihren Kindern unberücksichtigt bleiben, es sei denn, deren jährliches Gesamteinkommen im Sinne von § 16 SGB IV beträgt jeweils mehr als 100.000 EUR (Jahreseinkommensgrenze). Zudem soll auch das Vermögen der Unterhaltspflichtigen bei stationären Pflegeleistungen gänzlich unberücksichtigt bleiben. (...)