Wenn man aufgrund psychischer Erkrankungen einen Pflegegrad erhält, hat man Anspruch auf die regulären Leistungen des entsprechenden Pflegegrades.
Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch
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Antwort 04.05.2026 von Marja-Liisa Völlers SPD
Antwort 13.07.2026 von Katharina Beck BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Wir können gut nachvollziehen, dass die angekündigten Reformen viele Fragen und auch Verunsicherung auslösen. Zu Ihrer ersten Frage: Haushaltsnahe Dienstleistungen fallen nach dem aktuell vorliegenden Referentenentwurf eines Pflegeneuordnungsgesetzes nicht grundsätzlich aus der Pflegeversicherung heraus.
Antwort ausstehend von Alice Weidel AfD
Antwort 26.01.2026 von Katrin Staffler CSU
Die Länder sind für die Pflegereform ganz wesentlich, denn die Aufgabe die Versorgungsstruktur sicherzustellen und die Förderung der Investitionskosten, liegt bei ihnen.
Antwort 15.12.2025 von Sascha Herr parteilos
Pflegenotstand löst man nicht durch Migration, sondern durch bessere Arbeitsbedingungen, weniger Bürokratie und echte Anerkennung des Berufs.
Antwort 19.12.2025 von Jasmina Hostert SPD
Unter bestimmten Voraussetzungen bestehen für Pflegezeiten Rentenansprüche. Ich empfehle Ihnen, sich individuell beraten zu lassen.