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Die Anpassung der Steuerbefreiung bis zu einer Höhe von 22.000€ hat darauf abgezielt, der besonderen Belastungssituation von Klein- und Kleinstunternehmern in ihrem ersten und zweiten Jahr - also kurz nach der Gründung - Rechnung zu tragen.
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Zum einen ist unser Ziel, dass wir Kommunen verloren gegangenen Handlungsspielraum im Werben um Unternehmen und dem Einzelhandel vor Ort zurückgeben.
Bündnis90/Die Grünen haben zur Bundestagswahl 2021 eine sehr klare Position für die Begrenzung von Unternehmensspenden vorgelegt.
jede Unternehmerin, jeder Unternehmer und jedes Unternehmen trägt Verantwortung für seine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie Geschäftspartnerinnen und Geschäftspartner - im In- genau so wie im Ausland.