Den Zweck der Finanzierung der parteinahen Stiftungen zu hinterfragen kann ich selbstverständlich verstehen, jedoch sollte man diese nicht mit der Parteienfinanzierung vermengen.
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Stiftungen sind sehr wichtige Instrumente der politischen Bildung und tragen weltweit der Fortbildung junger Menschen bei. Sie bieten Förderprogramme zur Begabtenförderung und ermöglichen, einen Schritt näher zur Chancengleichheit zu kommen. In dem kürzlich erlassenen Urteil geht es darum, dass die Gelder, die Parteistiftungen zu Gute kommen, gesetzlich geregelt werden sollen. Es geht nicht um die Frage, ob es diese überhaupt geben soll.
Eine Nachschärfung des Lobbyregistergesetzes wird aktuell noch aktiv erarbeitet.
Die Finanzierung von Fraktionen und Parteien sind juristisch streng getrennt.
ich bin in den Vorgang dieser Parteispende nicht involviert gewesen, insofern möchte ich Sie bitten, sich an die zuständigen Personen in der Partei zu wenden.