Ist erhebliches Vermögen vorhanden, das auch verfügbar ist (z. B. Kontoguthaben, Bargeld), ist dies vorrangig zur Deckung des Lebensunterhalt einzusetzen.
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Ich stimme Ihnen zu: Arbeit ist die beste Integration. Dennoch ist im Grundgesetz festgelegt, dass niemand in Deutschland zu einer Arbeit gezwungen werden kann.
Der Eindruck, Asylbewerber und Kriegsflüchtlinge würden vorwiegend im ländlichen Raum untergebracht, täuscht. Tatsächlich ist es so, dass fast alle kreisfreien Städte mehr Personen untergebracht haben als es ihrer Soll-Quote nach der Asyldurchführungsverordnung entspricht und damit den ländlichen Raum entlasten.
Ein großes Missverständnis will ich gleich ausräumen: Ihr Heizöl wird nicht teurer, weil wir in Deutschland Menschen aus der Ukraine aufnehmen, die hier vor Putins brutalem Überfall auf ihr Land Schutz suchen.
Bestehen im Einzelfall berechtigte Zweifel an einem tatsächlichen Aufenthalt der erwerbsfähigen leistungsberechtigten Person am angegebenen Wohnort (etwa wegen Postrückläufern, anonymen Anzeigen, Mitteilung durch andere Behörden oder Dritte (Vermieter, Arbeitgeber), fehlende Reaktion auf Schreiben, Nichtteilnahme an vereinbarten Maßnahmen u.a.) stehen den Jobcentern zur Überprüfung der Angaben verschiedene Möglichkeiten zur Verfügung.