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Kommunen wie Hamburg, München und bald auch Berlin haben zentrale Einbürgerungsstellen, die einheitlich und unbürokratisch Anträge verwalten. Das muss bundesweit weiter forciert werden, Personal in den Behörden aufgestockt, Antragsverfahren digitalisiert und Gebühren gesenkt werden.
Mit dem digitalen Einbürgerungsantrag soll insbesondere die Anzahl der Vor-Ort-Termine in den Behörden reduziert werden.
Als Bundesregierung haben wir vereinbart, Verwaltungsangelegenheiten künftig einfacher, effizienter und moderner gestalten zu wollen.
Um dem Anspruch nach einem modernen und transparenten Staat gerecht zu werden und die eignen Kenntnisse über Informationspflichten zu vertiefen, sollten sich die Behörden diesen Vorgängen nach meinem Dafürhalten aus den oben beschriebenen Gründen im Regelfall selbst annehmen und die anwaltliche Vertretung auf das notwendige Minimum beschränken.