Antwort 29.02.2024 von Andrea Lindholz CSU
Jedoch sehen wir als CDU/CSU-Bundestagsfraktion aktuell keine zwingende Notwendigkeit, hierfür eine Grundgesetzänderung herbeizuführen. Änderungen des Grundgesetzes wollen sehr gut überlegt sein.
Jedoch sehen wir als CDU/CSU-Bundestagsfraktion aktuell keine zwingende Notwendigkeit, hierfür eine Grundgesetzänderung herbeizuführen. Änderungen des Grundgesetzes wollen sehr gut überlegt sein.
Ich sehe es genauso wie Sie, dass wir unser Verfassungsgericht vor extremistischen verfassungsfeindlichen Einflüssen schützen müssen.
Jeder fertige Gesetzentwurf muss selbstverständlich hinsichtlich der Verfassungsmäßigkeit geprüft werden, das gilt auch für das Bundesbesoldungs- und –versorgungsangemessenheitsgesetz
Existenzsichernde Leistungen basieren auf Artikel 1 des Grundgesetzes: Die Würde des Menschen ist unantastbar. Hierfür gilt die Ewigkeitsklausel.