Solange wir in NRW eine pauschale Beihilfe nicht eingeführt haben, ist diese nur in anderen Bundesländern zugänglich.
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Selbstverständlich bin ich dafür, staatliche Systeme immer wieder auf Transparenz, Effizienz und Angemessenheit zu überprüfen. Pauschalurteile über den öffentlichen Dienst tragen dazu jedoch nicht bei.
Der Gesetzentwurf zur Aktivrente sieht vor, dass sozialversicherungspflichtige Beschäftigte nach Erreichen der Regelarbeitsgrenze bis zu 2.000 Euro im Monat steuerfrei verdienen können. Beamtinnen und Beamte sind davon nicht betroffen (es sei denn, sie entscheiden sich nach ihrem 67. Lebensjahr dafür, im Rahmen einer beamtenrechtlich zulässigen Weiterbeschäftigung einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung nachzugehen).
Diese Frage wird kontrovers diskutiert. Die Union sieht das Thema skeptisch, da es kein tragbares Finanzierungsmodell darstellt und auch nicht im Koalitionsvertrag vereinbart wurde.