Antwort 11.10.2024 von Michael Roth SPD
Der Bundesregierung liegen keine eigenen Erkenntnisse vor, die aber notwendig wären, um eine entsprechende völkerrechtliche Einordnung vorzunehmen.
Der Bundesregierung liegen keine eigenen Erkenntnisse vor, die aber notwendig wären, um eine entsprechende völkerrechtliche Einordnung vorzunehmen.
Zu welchen Kompromissen ich bereit bin, ist für den weiteren Verlauf des Ukraine-Krieges unerheblich.
Israel wurde am 7.10.2023 von der Terrororganisation Hamas angegriffen. Israel hat das Recht sich im Rahmen des humanitären Völkerrechts zu verteidigen.