Die Zeit, die Bundestagsabgeordnete und Ministeriumsmitarbeitende an einem Gesetzentwurf arbeiten, wird nicht systematisch erfasst.
Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch.de
Der Gesetzesentwurf zur Staatsangehörigkeitsreform wird wie meistens üblich von der Bundesregierung eingebracht. Das Bundesinnenministerium arbeitet derzeit schon die Stellungnahmen aus der Länder- und Verbändebeteiligung ein.
Der Gesetzesentwurf wird vrs. im Juli vom Bundeskabinett verabschiedet und im Herbst im parlamentarischen Verfahren eingebracht.
Heute hat das Präsidium die Tagesordnung der Plenarsitzung für den 5. Juli festgelegt.

Im Sommer soll das Kabinett den finalen Entwurf dann verabschieden, so dass das Gesetz dem Bundestag zur Beratung und Abstimmung zugehen kann. Ich rechne damit, dass es im zweiten Halbjahr 2023 zur Abstimmung kommen wird.
Geplant ist, dass der Kabinettsentwurf dem Parlament noch vor der sitzungsfreien Zeit zugeleitet wird. Die Beratungen im Bundestag finden dann voraussichtlich nach der sitzungsfreien Zeit statt.