Grundlage für den Saarländischen Rundfunk ist das SR-Gesetz. Es wurde durch den Landtag erlassen und kann auch nur durch den Landtag verändert werden.
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Das Demokratiefördergesetz schafft erstmals die gesetzliche Grundlage, damit der Bund gezielte Maßnahmen zur Demokratieförderung und Extremismusprävention ergreifen kann.
Ein gutes Beispiel ist sicherlich meine Sprechstunde. Diese biete ich direkt nach der Wahl im letzten Mai regelmäßig an, weil ich mit den Einwohner*innen ins Gespräch kommen möchte
Ein rechtliches Scheitern können wir in beiden Fällen nicht leisten. Fest steht: Eine solche Prüfung dieser Verbotsverfahren muss erfolgen.
Wer das Programm des öffentlich-rechtlichen Rundfunks überwacht, ist gesetzlich geregelt. Hierfür gibt es diverse, sich inhaltlich ähnelnde Regelungen. Beispielhaft möchte ich als Bayer auf § 6 des Gesetzes über die Errichtung und die Aufgaben einer Anstalt des öffentlichen Rechts „Der Bayerische Rundfunk“ (Bayerisches Rundfunkgesetz – BayRG) verweisen