Sehr geehrter Herr W.,
herzlichen Dank für Ihre Nachricht, die Sie mir über die Plattform „Abgeordnetenwatch.de“ zukommen lassen haben.
Sehr geehrter Herr W.,
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(...) es ist meine persönliche Auffassung, dass die Trennung von Kirche und Staat entschiedener angegangen und umgesetzt werden muss. Da dies jedoch eine Frage politischer Mehrheiten ist und eine solche nicht in Sicht zu sein scheint, wird es diesbezügliche Änderungen vorerst nicht geben. (...)

(...) Das Volk soll auch die Möglichkeit erhalten, eigene Gesetzesinitiativen einzubringen und per Volksabstimmung zu beschließen. Ohne Zustimmung des Volkes darf das Grundgesetz und kein bedeutsamer völkerrechtlicher Vertrag geschlossen werden. (...)
(...) Ich bin der Meinung, dass jede Religion die gleichen Rechte haben sollte und da ist es nicht in Ordnung, dass für bestimmte Religionen das Finanzamt die Kirchensteuer eintreibt. Ich bin der Auffassung, dass Religion jedem selbst überlassen sein sollte und daher auch jeder selbst einen Betrag an seine Religionsgemeinschaft überweisen sollte, ohne staatliche Verwaltungshilfe. (...)
(...) Das gilt auch dann, wenn der Ehepartner, der vom Versorgungsausgleich profitiert, erst erhebliche Zeit später in den Ruhestand tritt. Berufssoldaten sind davon besonders betroffen, denn wegen gesetzlich bestimmter besonderer Altersgrenzen werden sie wesentlich früher in den Ruhestand versetzt als beispielsweise Beamte: Im Jahr 2010 lag das durchschnittliche Ruhestandseintrittsalter bei 53,9 Jahren für Soldaten und 61,6 Jahren für Beamte und Richter. (...)