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In der Regel werden Grundsicherungsleistungen gem. §44 Abs. 3 Satz 1 SGB XII für 12 Monate bewilligt. Sofern aber eine vorläufige Entscheidung nach §44a SGB XII ergeht, soll die Bewilligung nach §44 Abs. 3 Satz 2 SGB XII auf höchstens 6 Monate verkürzt werden.
Der Ausbau der Praxisberatung für alle Schularten, mehr lebens- und praxisnahes Lernen und eine Überarbeitung der Berufsorientierungspraktika sind nötig.
Wir wollen auch, dass die berufliche Ausbildung in der Bildungspolitik wieder aus dem Schatten der akademischen Ausbildung hervortritt und deutlich stärker gefördert wird als bisher.

Wir setzen uns für eine frühzeitigere und intensivere Berufsvorbereitung an allen weiterführenden Schulen ein
Wir benötigen wir ein durchgängiges Berufsorientierungssystem mit qualifizierten sozialpädagogisch ausgebildeten Berufsberater/innen an allen weiterführenden Schulen