Antwort 05.07.2024 von Tessa Ganserer BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Die Weitergabe der persönlichen Daten konnte glücklicherweise vor Verabschiedung noch aus dem Gesetz gestrichen werden
Die Weitergabe der persönlichen Daten konnte glücklicherweise vor Verabschiedung noch aus dem Gesetz gestrichen werden
Wir greifen die Kritik in den derzeitigen Verhandlungen auf und setzen uns dafür ein, dass keine illegale Weitergabe personenbezogener Daten an unbeteiligte Dritte sowie ein missbräuchlicher Umgang erfolgt
In erster Linie schafft das Selbstbestimmungsgesetz staatliche Diskriminierung ab:
Der Staat darf nicht zum Datenkraken werden.
Die Datenübermittlung an Sicherheitsbehörden ist inzwischen kein Bestandteil des Gesetzes mehr.