Antwort 22.05.2026 von Tobias Teich AfD
Wenn Sie meinen Namen dort gelesen haben, dann wird es wohl so sein.
Wenn Sie meinen Namen dort gelesen haben, dann wird es wohl so sein.
eine gemeinsame Laufbahn "Polizei und Verfassungsschutz" wird nicht angestrebt und auch nicht für erforderlich gehalten.
ch schließe mich den Ausführungen von Frau Ludwig an, die bereits zur dieser Frage am 24. Juni 2025 Stellung genommen hat
Das müssen Sie leider den sogenannten Verfassungsschutz fragen.
Die Klärung der Frage, wie das sogenannte AfD-Gutachten an die Öffentlichkeit gelangt ist und ob dabei ein Straftatbestand vorliegt, liegt nun im Verantwortungsbereich der zuständigen Ermittlungsbehörden. Das Innenministerium sowie andere beteiligte Stellen müssen daraus die notwendigen Schlussfolgerungen ziehen und gegebenenfalls geeignete Maßnahmen ergreifen.